„Umweltfreundlich“ reicht nicht mehr: Diese neuen Regeln gelten ab 27. September beim Einkaufen

Jessica Jantz • 6. September 2026

Greenwashing ist out: Der September schafft Klarheit!

Grün, nachhaltig, klimafreundlich: Solche Begriffe begegnen dir beim Einkaufen ständig. Ab dem 27. September 2026 gelten dafür strengere Regeln. Wir zeigen dir, was sich ändert und worauf du künftig achten kannst.


Schluss mit grünen Werbeversprechen ohne Erklärung


Du stehst im Supermarkt und hast zwei Waschmittel vor dir. Auf einem prangt ein grünes Blatt mit dem Hinweis „umweltfreundlich“, das andere kommt ohne großes Nachhaltigkeitsversprechen daher. Welches würdest du nehmen?

Genau hier liegt das Problem. Begriffe wie „grün“, „öko“ oder „umweltfreundlich“ klingen gut, sagen allein aber erstaunlich wenig darüber aus, was ein Produkt tatsächlich besser für die Umwelt macht.


Ab dem 27. September 2026 gelten in Deutschland deshalb strengere Regeln gegen sogenanntes Greenwashing. Die Grundlage dafür bilden neue EU-Vorgaben, die Deutschland bereits in nationales Recht umgesetzt hat. Das Umweltbundesamt erklärt die neuen Regeln gegen Greenwashing ausführlich.


Das bedeutet nicht, dass Unternehmen künftig überhaupt nicht mehr mit Umweltvorteilen werben dürfen. Sie müssen ihre Aussagen aber konkreter machen und begründen können. Ein grünes Etikett und ein freundliches „öko“ reichen nicht mehr so einfach aus.


Was bedeutet Greenwashing überhaupt?


Beim Greenwashing wirkt ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Unternehmen umweltfreundlicher, als es tatsächlich ist. Das funktioniert beispielsweise mit schwammigen Begriffen, hübschen Naturbildern oder vermeintlichen Umweltsiegeln.

Für dich als Kunde ist dabei oft kaum zu erkennen, was hinter der Werbung steckt. Wurde tatsächlich etwas verbessert oder klingt die Verpackung einfach nur besonders grün?


Die neuen Vorschriften sollen genau hier für mehr Klarheit sorgen. Allgemeine Umweltbehauptungen werden deutlich stärker eingeschränkt. Eine konkrete und nachvollziehbar begründete Aussage kann dagegen weiterhin zulässig sein.

„Grün“ und „öko“ dürfen nicht einfach auf die Verpackung


Besonders auffällig wird die Änderung bei allgemeinen Werbeaussagen. Begriffe wie „grün“ oder „öko“ dürfen künftig nicht mehr ohne Weiteres verwendet werden.


Auch bei „umweltfreundlich“ reicht es nicht, den Begriff groß auf die Verpackung zu drucken und die Erklärung irgendwo im Kleingedruckten zu verstecken.



Unternehmen können weiterhin mit tatsächlichen Umweltvorteilen werben. Entscheidend ist aber, dass eine solche Aussage konkretisiert und begründet wird.


Das macht einen erheblichen Unterschied. Statt eines pauschalen Versprechens soll für dich besser nachvollziehbar werden, was genau an einem Produkt einen Umweltvorteil haben soll. Einen Überblick über die Änderungen zum 27. September gibt auch die Bundesregierung in ihrer Übersicht zu den gesetzlichen Neuregelungen im September 2026.


Auch beim Siegel-Dschungel wird aufgeräumt


Grünes Blatt, kleiner Baum, glückliche Erde: Ein Symbol auf einer Verpackung kann erstaunlich offiziell aussehen, obwohl dahinter nicht zwangsläufig eine unabhängige Prüfung steckt.

Auch dagegen richten sich die neuen Regeln.


Nachhaltigkeitssiegel dürfen künftig nicht mehr verwendet werden, wenn sie weder von staatlichen Stellen stammen noch auf einem entsprechenden Zertifizierungssystem beruhen. Bei solchen Systemen müssen unter anderem die Kriterien öffentlich zugänglich sein.


Bekannte anerkannte Umweltkennzeichnungen wie der Blaue Engel oder das EU Ecolabel verschwinden natürlich nicht. Im Gegenteil: Verlässliche Kennzeichnungen sollen dir die Orientierung erleichtern.


Unser Tipp: Verlass dich beim Einkauf nicht allein darauf, dass ein Logo grün aussieht. Wenn dir ein Siegel unbekannt ist, lohnt sich ein kurzer Blick darauf, wer es vergibt und nach welchen Kriterien Produkte ausgezeichnet werden.


„Klimaneutral“ wird ebenfalls schwieriger


Beim Begriff „klimaneutral“ lohnt sich ein genauer Blick auf die neuen Vorschriften.

Ein Unternehmen konnte bislang beispielsweise damit werben, dass ein Produkt klimaneutral sei, obwohl die bei Herstellung und Verkauf entstehenden Emissionen nicht entsprechend reduziert wurden. Stattdessen wurden Emissionen durch Klimaschutzprojekte an anderer Stelle kompensiert.


Produktbezogene Klimaaussagen werden künftig stark eingeschränkt, wenn die behauptete neutrale, reduzierte oder positive Wirkung auf solchen Kompensationen außerhalb der Wertschöpfungskette beruht.


Das Umweltbundesamt weist allerdings auf eine wichtige Unterscheidung hin: Unternehmensbezogene Aussagen werden von dieser speziellen neuen Regel nicht erfasst.


Du solltest deshalb auch künftig genau hinschauen, worauf sich ein Klimaversprechen eigentlich bezieht.

Umweltfreundliche Verpackung heißt nicht automatisch umweltfreundliches Produkt.


Noch ein Trick wird schwieriger: Ein Umweltvorteil darf nicht auf das gesamte Produkt übertragen werden, wenn er tatsächlich nur einen Teil davon betrifft.


Das lässt sich leicht an einem fiktiven Beispiel erklären. Besteht lediglich die Verpackung eines Produkts aus Recyclingmaterial, darf dadurch nicht der Eindruck entstehen, das komplette Produkt sei deshalb besonders umweltfreundlich.


Für dich heißt das beim Einkaufen: Schau künftig nicht nur auf die große Werbeaussage, sondern auch darauf, welchen Bestandteil des Produkts sie tatsächlich beschreibt.


Zwei neue Hinweise sollen dir beim Einkaufen helfen


Es bleibt nicht bei strengeren Werberegeln. Verbraucher sollen auch mehr Informationen über Gewährleistung und Haltbarkeit bekommen.


Dafür sind zwei EU-weite Kennzeichnungen vorgesehen.


  • Das Gewährleistungslabel soll dich auf den gesetzlichen Anspruch auf mindestens zwei Jahre Gewährleistung aufmerksam machen. Besteht ein Mangel, hast du unter den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch darauf, dass der Verkäufer diesen behebt.
  • Daneben kommt das GARAN-Label. Es informiert über zusätzliche Haltbarkeitsgarantien eines Herstellers.


Gerade beim Kauf langlebiger Produkte kann das interessant werden. Waschmaschine, Fernseher oder Smartphone landen schließlich nicht für drei Wochen im Haushalt. Informationen darüber, wie lange ein Hersteller für die Haltbarkeit einsteht, können bei der Kaufentscheidung durchaus eine Rolle spielen.


Auch diese beiden Kennzeichnungen werden in der Übersicht der Bundesregierung zu den Neuregelungen im September 2026 näher erläutert.


Haltbarkeit und Reparierbarkeit rücken stärker in den Fokus


Kennst du das Gefühl, wenn ein Gerät noch funktioniert, dir aber trotzdem vermittelt wird, dass du dringend etwas austauschen, aktualisieren oder nachkaufen musst?


Auch bei Haltbarkeit, Reparaturen und Softwareupdates werden die Verbraucherrechte gestärkt.


Künftig sind unter anderem bestimmte irreführende Praktiken ausdrücklich untersagt. Ein Produkt darf beispielsweise nicht als reparierbar beworben werden, wenn eine Reparatur tatsächlich gar nicht möglich ist.


Ebenso dürfen Verbraucher nicht dazu gebracht werden, Betriebsstoffe früher auszutauschen oder aufzufüllen, als es technisch notwendig wäre.


Auch Softwareupdates spielen eine Rolle. Informationen darüber, dass ein Update die Funktion eines Produkts negativ beeinflussen kann, dürfen nicht einfach zurückgehalten werden. Ein Update darf außerdem nicht als zwingend notwendig dargestellt werden, wenn es lediglich zusätzliche Funktionen verbessert.


Das klingt auf den ersten Blick ziemlich technisch, betrifft im Alltag aber vom Smartphone über den Drucker bis zum Smart-TV jede Menge Geräte.


Was ändert sich für dich ab dem 27. September konkret?


Du musst beim nächsten Einkauf natürlich nicht mit EU-Richtlinie und Lupe durch den Supermarkt laufen.

Die neuen Regeln sollen vielmehr dafür sorgen, dass du dich auf Umweltinformationen besser verlassen kannst. Pauschale grüne Versprechen werden eingeschränkt, Anforderungen an Nachhaltigkeitssiegel steigen und bestimmte Klimawerbung wird schwieriger.


Trotzdem lohnt es sich weiterhin, Werbung kritisch zu betrachten.


Frag dich bei besonders grünen Versprechen:


  • Was genau soll an diesem Produkt umweltfreundlicher sein?
  • Wird die Behauptung nachvollziehbar erklärt?
  • Bezieht sie sich auf das gesamte Produkt oder nur auf einen Teil?
  • Wer vergibt ein abgebildetes Nachhaltigkeitssiegel?
  • Wird ein konkreter Vorteil genannt oder lediglich mit Begriffen wie „grün“ gearbeitet?


So kannst du auch nach Inkrafttreten der neuen Regeln besser zwischen einer echten Information und einer hübsch verpackten Werbebotschaft unterscheiden.


Fazit: Grün allein reicht künftig nicht mehr


Mit den neuen Regeln verschwindet Greenwashing nicht über Nacht aus den Geschäften. Ab dem 27. September 2026 bekommen Unternehmen aber deutlich engere Grenzen für bestimmte Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen.

Für dich bedeutet das im besten Fall: weniger Fantasiesiegel, weniger schwammige Umweltbehauptungen und mehr konkrete Informationen über Produkte, Garantien und Reparierbarkeit.


Und wenn dir demnächst im Supermarkt ein Produkt mit riesigem grünen Blatt und besonders nachhaltigem Versprechen entgegenleuchtet, darfst du trotzdem noch skeptisch sein. Grün ist schließlich eine Farbe und noch kein Qualitätsnachweis.

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Der März-Check: Das Wetter richtig einschätzen Bevor du motiviert ins Gartencenter fährst und den Einkaufswagen volllädst, wirfst du am besten einen realistischen Blick auf deinen Standort. Wohnst du in einer eher milden Weinbauregion oder eher im kühlen Voralpenland? Ein geschützter Stadtbalkon im dritten Stock speichert die Wärme des Tages viel besser als eine Terrasse im Erdgeschoss, die dem Wind voll ausgesetzt ist. Du merkst schnell: März ist nicht gleich März. Die Faustregel lautet, dass du dich jetzt auf Pflanzen konzentrierst, die mit kurzzeitigem Frost um die -5 Grad klarkommen. Alles, was aus dem warmen Gewächshaus direkt in den Verkauf kommt, braucht eine kleine Eingewöhnungsphase. Du kaufst deine Schätze idealerweise dort, wo sie bereits im Freien oder in ungeheizten Hallen stehen. So vermeidest du den Temperaturschock, der viele empfindliche Pflanzen im März eiskalt erwischt. Die harten Kerle: Frostharte Blumen für deinen Balkon Wenn du jetzt schon für leuchtende Farbtupfer sorgen willst, greifst du am besten zu den klassischen Frühblühern. Diese Pflanzen besitzen einen eingebauten Frostschutz in ihren Zellen und trotzen auch kalten Nächten mit Bravour. Besonders beliebt sind Hornveilchen und Stiefmütterchen. Du kannst diese fleißigen Blüher in unzähligen Farben kombinieren, von tiefem Violett über leuchtendes Gelb bis hin zu zarten Pastelltönen. Ein faszinierendes Phänomen bei diesen Blumen: Bei starkem Frost lassen sie kurzzeitig die Köpfe hängen und sehen fast ein bisschen jämmerlich aus. Doch keine Sorge, das ist ein natürlicher Schutzmechanismus. Sobald die Sonne die Erde erwärmt, pumpen sie wieder Wasser in ihre Stängel und richten sich stolz auf. Diese Pflanzen vertragen Frost im März besonders gut: Hornveilchen und Stiefmütterchen: Die absoluten Allrounder für jeden Balkonkasten. Sie blühen unermüdlich bis weit in den Mai hinein. Zwiebelblumen im Topf: Narzissen, Tulpen und Hyazinthen bringen Struktur und Höhe in deine Gefäße. Lenzrosen (Helleborus): Diese eleganten Schönheiten lieben die Kälte und wirken besonders edel in Einzelkooperation mit Moos. Gänseblümchen (Bellis): Die gefüllten Zuchtformen sind robust und versprühen einen nostalgischen Charme. Vergissmeinnicht: Mit ihrem zarten Blau bilden sie einen tollen Kontrast zu gelben Narzissen. Zwiebelblumen im Topf sind jetzt deine idealen Begleiter, wenn du sofort Ergebnisse sehen willst. Ob strahlend gelbe Osterglocken oder duftende Hyazinthen: Diese Pflanzen bringen sofort echte Frühlingsgefühle auf deinen Balkon. Achte beim Kauf darauf, dass die Knospen noch geschlossen oder erst leicht geöffnet sind. So hast du besonders lange Freude an der Entwicklung der Blütenpracht und siehst jeden Tag einen neuen Fortschritt. Ab wann dürfen Pflanzen auf den Balkon? Die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt beschäftigt jeden Hobbygärtner jedes Jahr aufs Neue. Grundsätzlich gilt: Die Natur gibt das Tempo vor. Du beobachtest am besten den Wetterbericht für die kommenden drei bis fünf Tage. Wenn kein massiver Wintereinbruch mit zweistelligen Minusgraden droht, dürfen die oben genannten Sorten raus. Du gewöhnst deine neuen Frühlingsblüher für den Balkon am besten schrittweise an die frische Luft. Wenn du ganz sichergehen willst, stellst du sie anfangs nur tagsüber raus und holst sie bei angekündigtem strengem Frost nachts noch einmal kurz in den geschützten Hausflur. Ein bewährter Trick ist auch das Vlies: Wenn eine besonders kalte Nacht droht, deckst du deine Kästen einfach mit einem Gartenvlies oder einer alten Decke ab. Das hält die Bodenwärme im Topf und schützt die empfindlichen Blütenblätter vor Eiskristallen. Kräuterküche unter freiem Himmel: Winterharte Kräuter auf dem Balkon Nicht nur Blumen ziehen jetzt ein, auch für dein leibliches Wohl kannst du im März bereits sorgen. Viele Kräuter sind echte Überlebenskünstler und halten kühle Temperaturen problemlos aus, solange sie keine Staunässe abbekommen. Heimische, winterharte Kräuter auf dem Balkon sind jetzt ein Muss, wenn du direkt mit der Ernte für frische Quarkpeisen oder Salate beginnen willst. Der große Vorteil von Kräutern im März: Sie wachsen zwar langsamer als im Hochsommer, sind dafür aber viel aromatischer und weniger anfällig für Schädlinge wie Blattläuse. Du nutzt die kühle Phase, um die Pflanzen kräftig werden zu lassen, bevor die große Hitze kommt. Diese Kräuter überstehen die kühlen Märznächte: Schnittlauch: Er ist einer der Ersten, der bei den ersten Sonnenstrahlen kräftig aus der Erde treibt. Er ist absolut frosthart. Petersilie: Sie verträgt kühle Temperaturen ohne Probleme, mag es aber nicht, wenn sie im Wasser steht. Minze: Einmal eingepflanzt, ist sie kaum aufzuhalten. Auch frostige Nächte steckt sie locker weg. Zitronenmelisse: Robust und pflegeleicht, liefert sie dir die Basis für deinen ersten frischen Frühlings-Tee auf dem Balkon. Salbei und Thymian: Diese mediterranen Vertreter sind oft winterhart, sofern sie schon etwas älter und verholzt sind. Frisch gekaufte Jungpflanzen aus dem Supermarkt solltest du hingegen noch etwas schützen. Balkon bepflanzen: Tipps für den perfekten Start Beim Balkon-Bepflanzen im März beachtest du am besten ein paar einfache Regeln, damit deine Mühe belohnt wird. Ein häufiger Fehler ist das Übergießen. Da es im März noch oft regnet und die Sonne noch nicht die Kraft des Hochsommers hat, verdunstet das Wasser viel langsamer. Du gießt deine Pflanzen also eher mäßig und fühlst immer erst mit dem Finger nach, ob die Erde wirklich trocken ist. Eine gute Drainage im Topf ist jetzt Gold wert. Wenn das Wasser im Topf gefriert, dehnen sich die Wurzeln aus und können Schaden nehmen. Achte darauf, dass überschüssiges Wasser immer gut ablaufen kann. Tonscherben über dem Abflussloch oder eine Schicht Blähton am Boden des Gefäßes verhindern, dass deine Pflanzen "nasse Füße" bekommen und bei Frost im Eisblock feststecken. Die Gestaltung: Farbe bekennen gegen das Grau Du kannst den März nutzen, um mit verschiedenen Texturen zu spielen. Da das Angebot an blühenden Pflanzen noch begrenzt ist, arbeitest du am besten mit Blattschmuckpflanzen. Silberblatt (Senecio) oder Efeu sind wunderbare Partner für deine Frühlingsblüher im Balkonkasten. Das silbrige Laub des Silberblatts glitzert bei Reif wunderschön und bildet einen tollen Rahmen für die bunten Hornveilchen. Ein weiterer Tipp für dich: Nutze die unterschiedlichen Höhen. Setze große Narzissen in den Hintergrund oder in die Mitte des Topfes und rahme sie mit niedrigen Primeln oder Stiefmütterchen ein. So wirkt dein Balkon direkt üppig und professionell gestaltet. Primeln sind übrigens wunderbare Farbtupfer, aber sie sind etwas durstiger als Stiefmütterchen. Du platzierst sie am besten dort, wo du sie beim Gießen gut erreichst. Zusammenfassung für deinen Frühlingsstart Du siehst, der März bietet dir trotz kühler Nächte schon jede Menge Möglichkeiten. Wenn du dich an die robusten Klassiker hältst, kannst du eigentlich nichts falsch machen. Deine Auswahl an frostharten Blumen sorgt dafür, dass du dich jeden Morgen beim Blick aus dem Fenster über ein Stück Natur freuen kannst. Gönne deinen Pflanzen hochwertige Erde und einen sonnigen bis halbschattigen Platz. Die Sonne im März ist zwar noch nicht heiß, aber sie reicht völlig aus, um die Blütenbildung anzuregen. Wenn du dann noch die winterharten Kräuter für deinen Balkon einplanst, hast du die perfekte Mischung aus Optik und Nutzen geschaffen.  Genieße die Zeit beim Pflanzen und das wunderbare Gefühl, wenn unter deinen Händen das erste frische Grün der Saison entsteht. Der Frühling wartet nicht auf den Mai – er beginnt genau jetzt auf deinem Balkon, wenn du ihn lässt.
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