„Umweltfreundlich“ reicht nicht mehr: Diese neuen Regeln gelten ab 27. September beim Einkaufen
Greenwashing ist out: Der September schafft Klarheit!

Grün, nachhaltig, klimafreundlich: Solche Begriffe begegnen dir beim Einkaufen ständig. Ab dem 27. September 2026 gelten dafür strengere Regeln. Wir zeigen dir, was sich ändert und worauf du künftig achten kannst.
Schluss mit grünen Werbeversprechen ohne Erklärung
Du stehst im Supermarkt und hast zwei Waschmittel vor dir. Auf einem prangt ein grünes Blatt mit dem Hinweis „umweltfreundlich“, das andere kommt ohne großes Nachhaltigkeitsversprechen daher. Welches würdest du nehmen?
Genau hier liegt das Problem. Begriffe wie „grün“, „öko“ oder „umweltfreundlich“ klingen gut, sagen allein aber erstaunlich wenig darüber aus, was ein Produkt tatsächlich besser für die Umwelt macht.
Ab dem 27. September 2026 gelten in Deutschland deshalb strengere Regeln gegen sogenanntes Greenwashing. Die Grundlage dafür bilden neue EU-Vorgaben, die Deutschland bereits in nationales Recht umgesetzt hat. Das Umweltbundesamt erklärt die neuen Regeln gegen Greenwashing ausführlich.
Das bedeutet nicht, dass Unternehmen künftig überhaupt nicht mehr mit Umweltvorteilen werben dürfen. Sie müssen ihre Aussagen aber konkreter machen und begründen können. Ein grünes Etikett und ein freundliches „öko“ reichen nicht mehr so einfach aus.
Was bedeutet Greenwashing überhaupt?
Beim Greenwashing wirkt ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Unternehmen umweltfreundlicher, als es tatsächlich ist. Das funktioniert beispielsweise mit schwammigen Begriffen, hübschen Naturbildern oder vermeintlichen Umweltsiegeln.
Für dich als Kunde ist dabei oft kaum zu erkennen, was hinter der Werbung steckt. Wurde tatsächlich etwas verbessert oder klingt die Verpackung einfach nur besonders grün?
Die neuen Vorschriften sollen genau hier für mehr Klarheit sorgen. Allgemeine Umweltbehauptungen werden deutlich stärker eingeschränkt. Eine konkrete und nachvollziehbar begründete Aussage kann dagegen weiterhin zulässig sein.
„Grün“ und „öko“ dürfen nicht einfach auf die Verpackung
Besonders auffällig wird die Änderung bei allgemeinen Werbeaussagen. Begriffe wie „grün“ oder „öko“ dürfen künftig nicht mehr ohne Weiteres verwendet werden.
Auch bei „umweltfreundlich“ reicht es nicht, den Begriff groß auf die Verpackung zu drucken und die Erklärung irgendwo im Kleingedruckten zu verstecken.
Unternehmen können weiterhin mit tatsächlichen Umweltvorteilen werben. Entscheidend ist aber, dass eine solche Aussage konkretisiert und begründet wird.
Das macht einen erheblichen Unterschied. Statt eines pauschalen Versprechens soll für dich besser nachvollziehbar werden, was genau an einem Produkt einen Umweltvorteil haben soll. Einen Überblick über die Änderungen zum 27. September gibt auch die Bundesregierung in ihrer Übersicht zu den gesetzlichen Neuregelungen im September 2026.
Auch beim Siegel-Dschungel wird aufgeräumt
Grünes Blatt, kleiner Baum, glückliche Erde: Ein Symbol auf einer Verpackung kann erstaunlich offiziell aussehen, obwohl dahinter nicht zwangsläufig eine unabhängige Prüfung steckt.
Auch dagegen richten sich die neuen Regeln.
Nachhaltigkeitssiegel dürfen künftig nicht mehr verwendet werden, wenn sie weder von staatlichen Stellen stammen noch auf einem entsprechenden Zertifizierungssystem beruhen. Bei solchen Systemen müssen unter anderem die Kriterien öffentlich zugänglich sein.
Bekannte anerkannte Umweltkennzeichnungen wie der Blaue Engel oder das EU Ecolabel verschwinden natürlich nicht. Im Gegenteil: Verlässliche Kennzeichnungen sollen dir die Orientierung erleichtern.
Unser Tipp: Verlass dich beim Einkauf nicht allein darauf, dass ein Logo grün aussieht. Wenn dir ein Siegel unbekannt ist, lohnt sich ein kurzer Blick darauf, wer es vergibt und nach welchen Kriterien Produkte ausgezeichnet werden.
„Klimaneutral“ wird ebenfalls schwieriger
Beim Begriff „klimaneutral“ lohnt sich ein genauer Blick auf die neuen Vorschriften.
Ein Unternehmen konnte bislang beispielsweise damit werben, dass ein Produkt klimaneutral sei, obwohl die bei Herstellung und Verkauf entstehenden Emissionen nicht entsprechend reduziert wurden. Stattdessen wurden Emissionen durch Klimaschutzprojekte an anderer Stelle kompensiert.
Produktbezogene Klimaaussagen werden künftig stark eingeschränkt, wenn die behauptete neutrale, reduzierte oder positive Wirkung auf solchen Kompensationen außerhalb der Wertschöpfungskette beruht.
Das Umweltbundesamt weist allerdings auf eine wichtige Unterscheidung hin: Unternehmensbezogene Aussagen werden von dieser speziellen neuen Regel nicht erfasst.
Du solltest deshalb auch künftig genau hinschauen, worauf sich ein Klimaversprechen eigentlich bezieht.
Umweltfreundliche Verpackung heißt nicht automatisch umweltfreundliches Produkt.
Noch ein Trick wird schwieriger: Ein Umweltvorteil darf nicht auf das gesamte Produkt übertragen werden, wenn er tatsächlich nur einen Teil davon betrifft.
Das lässt sich leicht an einem fiktiven Beispiel erklären. Besteht lediglich die Verpackung eines Produkts aus Recyclingmaterial, darf dadurch nicht der Eindruck entstehen, das komplette Produkt sei deshalb besonders umweltfreundlich.
Für dich heißt das beim Einkaufen: Schau künftig nicht nur auf die große Werbeaussage, sondern auch darauf, welchen Bestandteil des Produkts sie tatsächlich beschreibt.
Zwei neue Hinweise sollen dir beim Einkaufen helfen
Es bleibt nicht bei strengeren Werberegeln. Verbraucher sollen auch mehr Informationen über Gewährleistung und Haltbarkeit bekommen.
Dafür sind zwei EU-weite Kennzeichnungen vorgesehen.
- Das Gewährleistungslabel soll dich auf den gesetzlichen Anspruch auf mindestens zwei Jahre Gewährleistung aufmerksam machen. Besteht ein Mangel, hast du unter den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch darauf, dass der Verkäufer diesen behebt.
- Daneben kommt das GARAN-Label. Es informiert über zusätzliche Haltbarkeitsgarantien eines Herstellers.
Gerade beim Kauf langlebiger Produkte kann das interessant werden. Waschmaschine, Fernseher oder Smartphone landen schließlich nicht für drei Wochen im Haushalt. Informationen darüber, wie lange ein Hersteller für die Haltbarkeit einsteht, können bei der Kaufentscheidung durchaus eine Rolle spielen.
Auch diese beiden Kennzeichnungen werden in der Übersicht der Bundesregierung zu den Neuregelungen im September 2026 näher erläutert.
Haltbarkeit und Reparierbarkeit rücken stärker in den Fokus
Kennst du das Gefühl, wenn ein Gerät noch funktioniert, dir aber trotzdem vermittelt wird, dass du dringend etwas austauschen, aktualisieren oder nachkaufen musst?
Auch bei Haltbarkeit, Reparaturen und Softwareupdates werden die Verbraucherrechte gestärkt.
Künftig sind unter anderem bestimmte irreführende Praktiken ausdrücklich untersagt. Ein Produkt darf beispielsweise nicht als reparierbar beworben werden, wenn eine Reparatur tatsächlich gar nicht möglich ist.
Ebenso dürfen Verbraucher nicht dazu gebracht werden, Betriebsstoffe früher auszutauschen oder aufzufüllen, als es technisch notwendig wäre.
Auch Softwareupdates spielen eine Rolle. Informationen darüber, dass ein Update die Funktion eines Produkts negativ beeinflussen kann, dürfen nicht einfach zurückgehalten werden. Ein Update darf außerdem nicht als zwingend notwendig dargestellt werden, wenn es lediglich zusätzliche Funktionen verbessert.
Das klingt auf den ersten Blick ziemlich technisch, betrifft im Alltag aber vom Smartphone über den Drucker bis zum Smart-TV jede Menge Geräte.
Was ändert sich für dich ab dem 27. September konkret?
Du musst beim nächsten Einkauf natürlich nicht mit EU-Richtlinie und Lupe durch den Supermarkt laufen.
Die neuen Regeln sollen vielmehr dafür sorgen, dass du dich auf Umweltinformationen besser verlassen kannst. Pauschale grüne Versprechen werden eingeschränkt, Anforderungen an Nachhaltigkeitssiegel steigen und bestimmte Klimawerbung wird schwieriger.
Trotzdem lohnt es sich weiterhin, Werbung kritisch zu betrachten.
Frag dich bei besonders grünen Versprechen:
- Was genau soll an diesem Produkt umweltfreundlicher sein?
- Wird die Behauptung nachvollziehbar erklärt?
- Bezieht sie sich auf das gesamte Produkt oder nur auf einen Teil?
- Wer vergibt ein abgebildetes Nachhaltigkeitssiegel?
- Wird ein konkreter Vorteil genannt oder lediglich mit Begriffen wie „grün“ gearbeitet?
So kannst du auch nach Inkrafttreten der neuen Regeln besser zwischen einer echten Information und einer hübsch verpackten Werbebotschaft unterscheiden.
Fazit: Grün allein reicht künftig nicht mehr
Mit den neuen Regeln verschwindet Greenwashing nicht über Nacht aus den Geschäften. Ab dem 27. September 2026 bekommen Unternehmen aber deutlich engere Grenzen für bestimmte Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen.
Für dich bedeutet das im besten Fall: weniger Fantasiesiegel, weniger schwammige Umweltbehauptungen und mehr konkrete Informationen über Produkte, Garantien und Reparierbarkeit.
Und wenn dir demnächst im Supermarkt ein Produkt mit riesigem grünen Blatt und besonders nachhaltigem Versprechen entgegenleuchtet, darfst du trotzdem noch skeptisch sein. Grün ist schließlich eine Farbe und noch kein Qualitätsnachweis.









