Smartwatch, Saugroboter und vernetztes Auto: Ab 12. September müssen neue Geräte ihre Daten leichter rausgeben
Datenschutz beim Hausputz: Was mit deinen Daten passieren kann

Saugroboter kartieren die Wohnung, Smartwatches erfassen Aktivitäten und moderne Autos produzieren während der Fahrt jede Menge Daten. Doch wer darf eigentlich auf diese Informationen zugreifen? Ab dem 12. September 2026 gelten für neue vernetzte Produkte zusätzliche Vorgaben.
Dein Gerät sammelt Daten – aber kommst du auch dran?
Früher musste ein Staubsauger vor allem eines können: saugen. Heute fährt der kleine Kollege selbstständig durch die Wohnung, erstellt Karten, erkennt Hindernisse und lässt sich per Smartphone steuern.
Auch bei anderen Geräten gehört die Vernetzung längst zum Alltag. Smartwatches erfassen Bewegungsdaten, smarte Heizkörperthermostate reagieren auf Einstellungen in einer App und moderne Fahrzeuge sammeln während der Nutzung zahlreiche Informationen.
Dabei entstehen Daten. Und genau mit denen beschäftigt sich der EU Data Act.
Die Verordnung soll unter anderem dafür sorgen, dass Nutzer vernetzter Produkte leichter auf bestimmte Daten zugreifen und diese auch Dritten zur Verfügung stellen können.
Ganz neu ist das nicht. Der Data Act gilt bereits seit dem 12. September 2025. Am 12. September 2026 kommt allerdings eine weitere wichtige Vorgabe hinzu.
Was ändert sich am 12. September 2026?
Neue vernetzte Produkte sollen beim Thema Datenzugang künftig von Anfang an anders konzipiert werden.
Die Bundesnetzagentur erklärt die Vorgaben zum Datenzugang so: Vernetzte Produkte und verbundene Dienste, die nach dem 12. September 2026 in Verkehr gebracht werden, müssen unter bestimmten Voraussetzungen einen einfachen Zugang zu den erzeugten Daten ermöglichen.
Die Daten sollen grundsätzlich leicht, sicher und kostenlos zugänglich sein. Die EU-Verordnung sieht außerdem vor, dass sie in einem umfassenden, strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereitgestellt werden.
Wo es relevant und technisch machbar ist, soll der Zugriff direkt möglich sein.
Das kann beispielsweise über eine Schnittstelle am Gerät oder über einen Server beziehungsweise ein digitales Interface funktionieren.
Welche Geräte sind überhaupt betroffen?
Der Data Act spricht von „vernetzten Produkten“. Gemeint sind Geräte, die Daten über ihre Nutzung, Leistung oder Umgebung erfassen und diese Daten über eine elektronische Kommunikation übermitteln können.
Damit reicht die Palette weit über Smartphones und Computer hinaus.
Dazu können beispielsweise gehören:
- vernetzte Haushaltsgeräte
- Smart-Home-Geräte
- Saugroboter
- bestimmte Wearables
- vernetzte Fahrzeuge
- Maschinen und andere technische Geräte
Ob ein konkretes Gerät und bestimmte von ihm erzeugte Daten tatsächlich unter die jeweiligen Vorschriften fallen, muss allerdings im Einzelfall betrachtet werden.
Ein Saugroboter weiß mehr über deine Wohnung, als man zuerst denkt
Wie viele Funktionen inzwischen in einem Haushaltsgerät stecken können, zeigt ein moderner Saugroboter ziemlich gut.
Der Roborock QV 35A Saugroboter mit Wischfunktion* arbeitet beispielsweise mit LiDAR-Navigation. Laut Hersteller scannt das Navigationssystem seine Umgebung und erstellt detaillierte Karten, anhand derer der Roboter seine Routen plant.
Über die App lassen sich außerdem Raum- und Bodentypen hinterlegen, Reinigungen planen und häufig verwendete Abläufe speichern.
Der Hersteller beschreibt die Funktionen des Roborock QV 35A auf seiner Produktseite ausführlich.
Ein Saugroboter ist damit längst nicht mehr nur ein Staubsauger mit Rädern. Er ist ein gutes Beispiel dafür, wie stark selbst gewöhnliche Haushaltsgeräte inzwischen mit Software und Daten arbeiten.
Auch am Handgelenk entstehen laufend Daten
Bei einer Smartwatch ist das noch offensichtlicher. Eine Smartwatch mit Fitness- und Gesundheitsfunktionen* kann je nach Modell beispielsweise Schritte, sportliche Aktivitäten, Schlaf oder die Herzfrequenz erfassen.
Über einen einzigen Tag können dadurch zahlreiche Messwerte entstehen.
Wichtig ist allerdings: Der Data Act bedeutet nicht automatisch, dass du künftig sämtliche Informationen herausverlangen kannst, die irgendwo bei einem Anbieter über dich gespeichert sind.
Die Bundesnetzagentur unterscheidet beim Data Act verschiedene Datenkategorien. Zu den Produktdaten gehören beispielsweise Daten, die ein vernetztes Produkt über seine Leistung, Nutzung oder Umgebung erlangt, generiert oder erhebt und die aus dem Produkt abgerufen werden können.
Daneben gibt es Daten aus verbundenen Diensten, die mit der Nutzung des Produkts zusammenhängen.
Kann ich meine Gerätedaten schon heute verlangen?
Teilweise ja. Das ist der Punkt, an dem das Datum 12. September 2026 schnell missverstanden werden kann.
Die grundsätzlichen Datenzugangs- und Weitergaberechte des Data Acts gelten bereits seit 12. September 2025. Das bestätigt auch die Bundesnetzagentur.
Kannst du die betreffenden Daten technisch nicht direkt aus dem Produkt abrufen, kann ein indirekter Zugang infrage kommen. Dann muss der Datenzugang beim Dateninhaber beantragt werden, beispielsweise über ein dafür vorgesehenes Webportal.
Die zusätzliche Vorgabe ab September 2026 setzt früher an: Neue vernetzte Produkte sollen so gestaltet werden, dass der Datenzugang von vornherein leichter möglich ist.
Darf ich die Daten auch an jemand anderen weitergeben lassen?
Der Data Act soll Nutzern nicht nur ermöglichen, selbst auf bestimmte Daten zuzugreifen.
Unter den entsprechenden Voraussetzungen können sie auch verlangen, dass ein Dateninhaber die Daten einem Dritten zur Verfügung stellt.
Das kann beispielsweise interessant werden, wenn ein anderer Dienstleister mit den Daten arbeiten soll.
Gerade bei vernetzten Geräten kann das mehr Wettbewerb ermöglichen. Wer ein Produkt gekauft hat, soll nicht allein deshalb dauerhaft an den Hersteller gebunden sein, weil nur dieser an die während der Nutzung entstehenden Daten herankommt.
Welche Daten weitergegeben werden müssen und welche Schutzvorschriften gelten, hängt allerdings vom konkreten Fall ab.
Gehören mir jetzt alle Daten meines Geräts?
So einfach ist es nicht. „Das Gerät gehört mir, also gehören mir automatisch sämtliche Daten“ wäre eine schöne einfache Regel. Der Data Act funktioniert aber differenzierter.
Er regelt Zugangs- und Nutzungsrechte für bestimmte Daten. Dabei spielen unter anderem die Art der Daten, der Dateninhaber, Geschäftsgeheimnisse und der Schutz personenbezogener Daten eine Rolle.
Der Data Act ersetzt außerdem nicht die Datenschutz-Grundverordnung. Sobald personenbezogene Daten betroffen sind, müssen weiterhin die Datenschutzvorschriften beachtet werden.
Der praktischere Gedanke hinter den neuen Regeln lautet deshalb: Wer ein vernetztes Produkt nutzt und dadurch Daten erzeugt, soll nicht grundsätzlich vor einer verschlossenen Datentür stehen.
Was muss ich vor dem Kauf eines vernetzten Geräts erfahren?
Der Data Act betrifft auch Informationen, die Verbraucher vor dem Kauf, der Miete oder dem Leasing eines vernetzten Produkts erhalten sollen.
Dazu gehört beispielsweise, welche Art von Produktdaten das Gerät erzeugen kann, in welchem Format diese vorliegen und ob Daten kontinuierlich und in Echtzeit entstehen können.
Auch Informationen darüber, wie auf die Daten zugegriffen oder wie sie gelöscht werden können, gehören je nach Fall dazu.
Damit könnte künftig vor dem Kauf stärker sichtbar werden, was nach dem Einschalten eines smarten Geräts im Hintergrund passiert.
Gerade bei Produkten, die jahrelang im Haushalt bleiben, ist das durchaus interessant. Bei der Kaufentscheidung zählen schließlich nicht nur Akkulaufzeit, Saugleistung oder Displaygröße. Auch der Umgang mit den erzeugten Daten kann eine Rolle spielen.
Warum betrifft der Data Act nicht nur Technikfans?
Das Thema klingt zunächst nach EU-Verordnung, Datenformaten und einer Menge Papier.
Im Alltag steckt es inzwischen aber überall. Der Saugroboter fährt durchs Wohnzimmer. Die Smartwatch sitzt am Handgelenk. Das Auto ist mit dem Internet verbunden und selbst Heizung, Beleuchtung oder Haushaltsgeräte lassen sich zunehmend per App steuern.
Deshalb betrifft die Frage, wer auf Gerätedaten zugreifen kann, längst nicht mehr nur Unternehmen oder Menschen mit einem halben Rechenzentrum im Keller.
Mit jedem neuen vernetzten Gerät wird sie ein bisschen alltäglicher.
Fazit: Das Gerät gehört dir – die Daten sollen leichter erreichbar werden
Der Data Act gilt bereits seit September 2025 und gibt Nutzern vernetzter Produkte unter bestimmten Voraussetzungen Rechte auf Zugang zu erzeugten Daten und deren Weitergabe.
Ab dem 12. September 2026 kommt ein weiterer Baustein hinzu. Neu in Verkehr gebrachte vernetzte Produkte und verbundene Dienste müssen so konzipiert werden, dass der Zugang zu den betreffenden Daten leichter möglich ist. Ein direkter Zugriff ist vorgesehen, soweit dieser relevant und technisch machbar ist.
Für Verbraucher wird das Thema in den kommenden Jahren wahrscheinlich immer wichtiger. Denn vom Auto bis zum Staubsauger werden immer mehr Alltagsgegenstände zu kleinen Datensammlern.
Und irgendwann ist die Frage eben nicht mehr nur, ob der Saugroboter zuverlässig die Katzenhaare erwischt. Sondern auch, was er bei seinen Runden eigentlich alles über dein Zuhause lernt.
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