Smartwatch, Saugroboter und vernetztes Auto: Ab 12. September müssen neue Geräte ihre Daten leichter rausgeben

Jessica Jantz • 9. September 2026

Datenschutz beim Hausputz: Was mit deinen Daten passieren kann

Saugroboter kartieren die Wohnung, Smartwatches erfassen Aktivitäten und moderne Autos produzieren während der Fahrt jede Menge Daten. Doch wer darf eigentlich auf diese Informationen zugreifen? Ab dem 12. September 2026 gelten für neue vernetzte Produkte zusätzliche Vorgaben.


Dein Gerät sammelt Daten – aber kommst du auch dran?


Früher musste ein Staubsauger vor allem eines können: saugen. Heute fährt der kleine Kollege selbstständig durch die Wohnung, erstellt Karten, erkennt Hindernisse und lässt sich per Smartphone steuern.

Auch bei anderen Geräten gehört die Vernetzung längst zum Alltag. Smartwatches erfassen Bewegungsdaten, smarte Heizkörperthermostate reagieren auf Einstellungen in einer App und moderne Fahrzeuge sammeln während der Nutzung zahlreiche Informationen.


Dabei entstehen Daten. Und genau mit denen beschäftigt sich der EU Data Act.

Die Verordnung soll unter anderem dafür sorgen, dass Nutzer vernetzter Produkte leichter auf bestimmte Daten zugreifen und diese auch Dritten zur Verfügung stellen können.


Ganz neu ist das nicht. Der Data Act gilt bereits seit dem 12. September 2025. Am 12. September 2026 kommt allerdings eine weitere wichtige Vorgabe hinzu.


Was ändert sich am 12. September 2026?


Neue vernetzte Produkte sollen beim Thema Datenzugang künftig von Anfang an anders konzipiert werden.

Die Bundesnetzagentur erklärt die Vorgaben zum Datenzugang so: Vernetzte Produkte und verbundene Dienste, die nach dem 12. September 2026 in Verkehr gebracht werden, müssen unter bestimmten Voraussetzungen einen einfachen Zugang zu den erzeugten Daten ermöglichen.


Die Daten sollen grundsätzlich leicht, sicher und kostenlos zugänglich sein. Die EU-Verordnung sieht außerdem vor, dass sie in einem umfassenden, strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereitgestellt werden.

Wo es relevant und technisch machbar ist, soll der Zugriff direkt möglich sein.


Das kann beispielsweise über eine Schnittstelle am Gerät oder über einen Server beziehungsweise ein digitales Interface funktionieren.


Welche Geräte sind überhaupt betroffen?


Der Data Act spricht von „vernetzten Produkten“. Gemeint sind Geräte, die Daten über ihre Nutzung, Leistung oder Umgebung erfassen und diese Daten über eine elektronische Kommunikation übermitteln können.

Damit reicht die Palette weit über Smartphones und Computer hinaus.


Dazu können beispielsweise gehören:


  • vernetzte Haushaltsgeräte
  • Smart-Home-Geräte
  • Saugroboter
  • bestimmte Wearables
  • vernetzte Fahrzeuge
  • Maschinen und andere technische Geräte


Ob ein konkretes Gerät und bestimmte von ihm erzeugte Daten tatsächlich unter die jeweiligen Vorschriften fallen, muss allerdings im Einzelfall betrachtet werden.


Ein Saugroboter weiß mehr über deine Wohnung, als man zuerst denkt


Wie viele Funktionen inzwischen in einem Haushaltsgerät stecken können, zeigt ein moderner Saugroboter ziemlich gut.

Der Roborock QV 35A Saugroboter mit Wischfunktion* arbeitet beispielsweise mit LiDAR-Navigation. Laut Hersteller scannt das Navigationssystem seine Umgebung und erstellt detaillierte Karten, anhand derer der Roboter seine Routen plant.

Über die App lassen sich außerdem Raum- und Bodentypen hinterlegen, Reinigungen planen und häufig verwendete Abläufe speichern.


Der Hersteller beschreibt die Funktionen des Roborock QV 35A auf seiner Produktseite ausführlich.

Ein Saugroboter ist damit längst nicht mehr nur ein Staubsauger mit Rädern. Er ist ein gutes Beispiel dafür, wie stark selbst gewöhnliche Haushaltsgeräte inzwischen mit Software und Daten arbeiten.


Auch am Handgelenk entstehen laufend Daten


Bei einer Smartwatch ist das noch offensichtlicher. Eine Smartwatch mit Fitness- und Gesundheitsfunktionen* kann je nach Modell beispielsweise Schritte, sportliche Aktivitäten, Schlaf oder die Herzfrequenz erfassen.

Über einen einzigen Tag können dadurch zahlreiche Messwerte entstehen.


Wichtig ist allerdings: Der Data Act bedeutet nicht automatisch, dass du künftig sämtliche Informationen herausverlangen kannst, die irgendwo bei einem Anbieter über dich gespeichert sind.


Die Bundesnetzagentur unterscheidet beim Data Act verschiedene Datenkategorien. Zu den Produktdaten gehören beispielsweise Daten, die ein vernetztes Produkt über seine Leistung, Nutzung oder Umgebung erlangt, generiert oder erhebt und die aus dem Produkt abgerufen werden können.


Daneben gibt es Daten aus verbundenen Diensten, die mit der Nutzung des Produkts zusammenhängen.


Kann ich meine Gerätedaten schon heute verlangen?


Teilweise ja. Das ist der Punkt, an dem das Datum 12. September 2026 schnell missverstanden werden kann.

Die grundsätzlichen Datenzugangs- und Weitergaberechte des Data Acts gelten bereits seit 12. September 2025. Das bestätigt auch die Bundesnetzagentur.


Kannst du die betreffenden Daten technisch nicht direkt aus dem Produkt abrufen, kann ein indirekter Zugang infrage kommen. Dann muss der Datenzugang beim Dateninhaber beantragt werden, beispielsweise über ein dafür vorgesehenes Webportal.


Die zusätzliche Vorgabe ab September 2026 setzt früher an: Neue vernetzte Produkte sollen so gestaltet werden, dass der Datenzugang von vornherein leichter möglich ist.


Darf ich die Daten auch an jemand anderen weitergeben lassen?


Der Data Act soll Nutzern nicht nur ermöglichen, selbst auf bestimmte Daten zuzugreifen.

Unter den entsprechenden Voraussetzungen können sie auch verlangen, dass ein Dateninhaber die Daten einem Dritten zur Verfügung stellt.


Das kann beispielsweise interessant werden, wenn ein anderer Dienstleister mit den Daten arbeiten soll.

Gerade bei vernetzten Geräten kann das mehr Wettbewerb ermöglichen. Wer ein Produkt gekauft hat, soll nicht allein deshalb dauerhaft an den Hersteller gebunden sein, weil nur dieser an die während der Nutzung entstehenden Daten herankommt.


Welche Daten weitergegeben werden müssen und welche Schutzvorschriften gelten, hängt allerdings vom konkreten Fall ab.


Gehören mir jetzt alle Daten meines Geräts?


So einfach ist es nicht. „Das Gerät gehört mir, also gehören mir automatisch sämtliche Daten“ wäre eine schöne einfache Regel. Der Data Act funktioniert aber differenzierter.


Er regelt Zugangs- und Nutzungsrechte für bestimmte Daten. Dabei spielen unter anderem die Art der Daten, der Dateninhaber, Geschäftsgeheimnisse und der Schutz personenbezogener Daten eine Rolle.


Der Data Act ersetzt außerdem nicht die Datenschutz-Grundverordnung. Sobald personenbezogene Daten betroffen sind, müssen weiterhin die Datenschutzvorschriften beachtet werden.


Der praktischere Gedanke hinter den neuen Regeln lautet deshalb: Wer ein vernetztes Produkt nutzt und dadurch Daten erzeugt, soll nicht grundsätzlich vor einer verschlossenen Datentür stehen.


Was muss ich vor dem Kauf eines vernetzten Geräts erfahren?


Der Data Act betrifft auch Informationen, die Verbraucher vor dem Kauf, der Miete oder dem Leasing eines vernetzten Produkts erhalten sollen.


Dazu gehört beispielsweise, welche Art von Produktdaten das Gerät erzeugen kann, in welchem Format diese vorliegen und ob Daten kontinuierlich und in Echtzeit entstehen können.


Auch Informationen darüber, wie auf die Daten zugegriffen oder wie sie gelöscht werden können, gehören je nach Fall dazu.

Damit könnte künftig vor dem Kauf stärker sichtbar werden, was nach dem Einschalten eines smarten Geräts im Hintergrund passiert.


Gerade bei Produkten, die jahrelang im Haushalt bleiben, ist das durchaus interessant. Bei der Kaufentscheidung zählen schließlich nicht nur Akkulaufzeit, Saugleistung oder Displaygröße. Auch der Umgang mit den erzeugten Daten kann eine Rolle spielen.


Warum betrifft der Data Act nicht nur Technikfans?


Das Thema klingt zunächst nach EU-Verordnung, Datenformaten und einer Menge Papier.

Im Alltag steckt es inzwischen aber überall. Der Saugroboter fährt durchs Wohnzimmer. Die Smartwatch sitzt am Handgelenk. Das Auto ist mit dem Internet verbunden und selbst Heizung, Beleuchtung oder Haushaltsgeräte lassen sich zunehmend per App steuern.


Deshalb betrifft die Frage, wer auf Gerätedaten zugreifen kann, längst nicht mehr nur Unternehmen oder Menschen mit einem halben Rechenzentrum im Keller.


Mit jedem neuen vernetzten Gerät wird sie ein bisschen alltäglicher.


Fazit: Das Gerät gehört dir – die Daten sollen leichter erreichbar werden


Der Data Act gilt bereits seit September 2025 und gibt Nutzern vernetzter Produkte unter bestimmten Voraussetzungen Rechte auf Zugang zu erzeugten Daten und deren Weitergabe.


Ab dem 12. September 2026 kommt ein weiterer Baustein hinzu. Neu in Verkehr gebrachte vernetzte Produkte und verbundene Dienste müssen so konzipiert werden, dass der Zugang zu den betreffenden Daten leichter möglich ist. Ein direkter Zugriff ist vorgesehen, soweit dieser relevant und technisch machbar ist.


Für Verbraucher wird das Thema in den kommenden Jahren wahrscheinlich immer wichtiger. Denn vom Auto bis zum Staubsauger werden immer mehr Alltagsgegenstände zu kleinen Datensammlern.


Und irgendwann ist die Frage eben nicht mehr nur, ob der Saugroboter zuverlässig die Katzenhaare erwischt. Sondern auch, was er bei seinen Runden eigentlich alles über dein Zuhause lernt.



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Der März-Check: Das Wetter richtig einschätzen Bevor du motiviert ins Gartencenter fährst und den Einkaufswagen volllädst, wirfst du am besten einen realistischen Blick auf deinen Standort. Wohnst du in einer eher milden Weinbauregion oder eher im kühlen Voralpenland? Ein geschützter Stadtbalkon im dritten Stock speichert die Wärme des Tages viel besser als eine Terrasse im Erdgeschoss, die dem Wind voll ausgesetzt ist. Du merkst schnell: März ist nicht gleich März. Die Faustregel lautet, dass du dich jetzt auf Pflanzen konzentrierst, die mit kurzzeitigem Frost um die -5 Grad klarkommen. Alles, was aus dem warmen Gewächshaus direkt in den Verkauf kommt, braucht eine kleine Eingewöhnungsphase. Du kaufst deine Schätze idealerweise dort, wo sie bereits im Freien oder in ungeheizten Hallen stehen. So vermeidest du den Temperaturschock, der viele empfindliche Pflanzen im März eiskalt erwischt. Die harten Kerle: Frostharte Blumen für deinen Balkon Wenn du jetzt schon für leuchtende Farbtupfer sorgen willst, greifst du am besten zu den klassischen Frühblühern. Diese Pflanzen besitzen einen eingebauten Frostschutz in ihren Zellen und trotzen auch kalten Nächten mit Bravour. Besonders beliebt sind Hornveilchen und Stiefmütterchen. Du kannst diese fleißigen Blüher in unzähligen Farben kombinieren, von tiefem Violett über leuchtendes Gelb bis hin zu zarten Pastelltönen. Ein faszinierendes Phänomen bei diesen Blumen: Bei starkem Frost lassen sie kurzzeitig die Köpfe hängen und sehen fast ein bisschen jämmerlich aus. Doch keine Sorge, das ist ein natürlicher Schutzmechanismus. Sobald die Sonne die Erde erwärmt, pumpen sie wieder Wasser in ihre Stängel und richten sich stolz auf. Diese Pflanzen vertragen Frost im März besonders gut: Hornveilchen und Stiefmütterchen: Die absoluten Allrounder für jeden Balkonkasten. Sie blühen unermüdlich bis weit in den Mai hinein. Zwiebelblumen im Topf: Narzissen, Tulpen und Hyazinthen bringen Struktur und Höhe in deine Gefäße. Lenzrosen (Helleborus): Diese eleganten Schönheiten lieben die Kälte und wirken besonders edel in Einzelkooperation mit Moos. Gänseblümchen (Bellis): Die gefüllten Zuchtformen sind robust und versprühen einen nostalgischen Charme. Vergissmeinnicht: Mit ihrem zarten Blau bilden sie einen tollen Kontrast zu gelben Narzissen. Zwiebelblumen im Topf sind jetzt deine idealen Begleiter, wenn du sofort Ergebnisse sehen willst. Ob strahlend gelbe Osterglocken oder duftende Hyazinthen: Diese Pflanzen bringen sofort echte Frühlingsgefühle auf deinen Balkon. Achte beim Kauf darauf, dass die Knospen noch geschlossen oder erst leicht geöffnet sind. So hast du besonders lange Freude an der Entwicklung der Blütenpracht und siehst jeden Tag einen neuen Fortschritt. Ab wann dürfen Pflanzen auf den Balkon? Die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt beschäftigt jeden Hobbygärtner jedes Jahr aufs Neue. Grundsätzlich gilt: Die Natur gibt das Tempo vor. Du beobachtest am besten den Wetterbericht für die kommenden drei bis fünf Tage. Wenn kein massiver Wintereinbruch mit zweistelligen Minusgraden droht, dürfen die oben genannten Sorten raus. Du gewöhnst deine neuen Frühlingsblüher für den Balkon am besten schrittweise an die frische Luft. Wenn du ganz sichergehen willst, stellst du sie anfangs nur tagsüber raus und holst sie bei angekündigtem strengem Frost nachts noch einmal kurz in den geschützten Hausflur. Ein bewährter Trick ist auch das Vlies: Wenn eine besonders kalte Nacht droht, deckst du deine Kästen einfach mit einem Gartenvlies oder einer alten Decke ab. Das hält die Bodenwärme im Topf und schützt die empfindlichen Blütenblätter vor Eiskristallen. Kräuterküche unter freiem Himmel: Winterharte Kräuter auf dem Balkon Nicht nur Blumen ziehen jetzt ein, auch für dein leibliches Wohl kannst du im März bereits sorgen. Viele Kräuter sind echte Überlebenskünstler und halten kühle Temperaturen problemlos aus, solange sie keine Staunässe abbekommen. Heimische, winterharte Kräuter auf dem Balkon sind jetzt ein Muss, wenn du direkt mit der Ernte für frische Quarkpeisen oder Salate beginnen willst. Der große Vorteil von Kräutern im März: Sie wachsen zwar langsamer als im Hochsommer, sind dafür aber viel aromatischer und weniger anfällig für Schädlinge wie Blattläuse. Du nutzt die kühle Phase, um die Pflanzen kräftig werden zu lassen, bevor die große Hitze kommt. Diese Kräuter überstehen die kühlen Märznächte: Schnittlauch: Er ist einer der Ersten, der bei den ersten Sonnenstrahlen kräftig aus der Erde treibt. Er ist absolut frosthart. Petersilie: Sie verträgt kühle Temperaturen ohne Probleme, mag es aber nicht, wenn sie im Wasser steht. Minze: Einmal eingepflanzt, ist sie kaum aufzuhalten. Auch frostige Nächte steckt sie locker weg. Zitronenmelisse: Robust und pflegeleicht, liefert sie dir die Basis für deinen ersten frischen Frühlings-Tee auf dem Balkon. Salbei und Thymian: Diese mediterranen Vertreter sind oft winterhart, sofern sie schon etwas älter und verholzt sind. Frisch gekaufte Jungpflanzen aus dem Supermarkt solltest du hingegen noch etwas schützen. Balkon bepflanzen: Tipps für den perfekten Start Beim Balkon-Bepflanzen im März beachtest du am besten ein paar einfache Regeln, damit deine Mühe belohnt wird. Ein häufiger Fehler ist das Übergießen. Da es im März noch oft regnet und die Sonne noch nicht die Kraft des Hochsommers hat, verdunstet das Wasser viel langsamer. Du gießt deine Pflanzen also eher mäßig und fühlst immer erst mit dem Finger nach, ob die Erde wirklich trocken ist. Eine gute Drainage im Topf ist jetzt Gold wert. Wenn das Wasser im Topf gefriert, dehnen sich die Wurzeln aus und können Schaden nehmen. Achte darauf, dass überschüssiges Wasser immer gut ablaufen kann. Tonscherben über dem Abflussloch oder eine Schicht Blähton am Boden des Gefäßes verhindern, dass deine Pflanzen "nasse Füße" bekommen und bei Frost im Eisblock feststecken. Die Gestaltung: Farbe bekennen gegen das Grau Du kannst den März nutzen, um mit verschiedenen Texturen zu spielen. Da das Angebot an blühenden Pflanzen noch begrenzt ist, arbeitest du am besten mit Blattschmuckpflanzen. Silberblatt (Senecio) oder Efeu sind wunderbare Partner für deine Frühlingsblüher im Balkonkasten. Das silbrige Laub des Silberblatts glitzert bei Reif wunderschön und bildet einen tollen Rahmen für die bunten Hornveilchen. Ein weiterer Tipp für dich: Nutze die unterschiedlichen Höhen. Setze große Narzissen in den Hintergrund oder in die Mitte des Topfes und rahme sie mit niedrigen Primeln oder Stiefmütterchen ein. So wirkt dein Balkon direkt üppig und professionell gestaltet. Primeln sind übrigens wunderbare Farbtupfer, aber sie sind etwas durstiger als Stiefmütterchen. Du platzierst sie am besten dort, wo du sie beim Gießen gut erreichst. Zusammenfassung für deinen Frühlingsstart Du siehst, der März bietet dir trotz kühler Nächte schon jede Menge Möglichkeiten. Wenn du dich an die robusten Klassiker hältst, kannst du eigentlich nichts falsch machen. Deine Auswahl an frostharten Blumen sorgt dafür, dass du dich jeden Morgen beim Blick aus dem Fenster über ein Stück Natur freuen kannst. Gönne deinen Pflanzen hochwertige Erde und einen sonnigen bis halbschattigen Platz. Die Sonne im März ist zwar noch nicht heiß, aber sie reicht völlig aus, um die Blütenbildung anzuregen. Wenn du dann noch die winterharten Kräuter für deinen Balkon einplanst, hast du die perfekte Mischung aus Optik und Nutzen geschaffen.  Genieße die Zeit beim Pflanzen und das wunderbare Gefühl, wenn unter deinen Händen das erste frische Grün der Saison entsteht. Der Frühling wartet nicht auf den Mai – er beginnt genau jetzt auf deinem Balkon, wenn du ihn lässt.
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