Handy oder Saugroboter kaputt? Diese neuen Rechte gelten jetzt

Jessica Jantz • 10. September 2026

Dein Handy hat einen Defekt? Es gibt neue Regeln!

Das Smartphone fällt herunter, die Waschmaschine streikt oder der Saugroboter gibt seinen Geist auf. Seit Ende Juli 2026 haben Verbraucher bei vielen Geräten neue Rechte. Wer sich innerhalb der Gewährleistung für eine Reparatur entscheidet, kann sogar zwölf zusätzliche Monate Gewährleistung bekommen.


Seit Ende Juli gilt ein neues Recht auf Reparatur


Ein kaputtes Elektrogerät bedeutete bisher häufig: Reparatur zu teuer, Ersatzteile schwer erhältlich und am Ende wird doch etwas Neues gekauft.


Seit dem 31. Juli 2026 gelten in Deutschland neue Regeln, die Reparaturen attraktiver machen sollen. Dafür wurde die europäische Richtlinie zum Recht auf Reparatur in deutsches Recht umgesetzt. Das neue Recht auf Reparatur erklärt die Verbraucherzentrale ausführlich.


Neu ist unter anderem ein direkter Reparaturanspruch gegenüber dem Hersteller für bestimmte Produkte. Zusätzlich wurden die Regeln zur gesetzlichen Gewährleistung geändert.


Beides solltest du auseinanderhalten. Denn eine Reparatur im Rahmen der Gewährleistung und das neue Recht auf Reparatur sind nicht dasselbe.


Gerät innerhalb von zwei Jahren kaputt? Dann ist zuerst der Verkäufer wichtig


Geht ein neu gekauftes Gerät innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist kaputt, solltest du zunächst prüfen, ob du deine Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer nutzen kannst.


Die gesetzliche Gewährleistung beträgt bei Neuware grundsätzlich zwei Jahre. Sie betrifft Mängel, deren Ursache bereits bei der Übergabe vorhanden war.


Zeigt sich der Fehler innerhalb der ersten zwölf Monate, wird grundsätzlich vermutet, dass die Ursache bereits bei Übergabe vorlag. Danach kann es schwieriger werden, weil der Käufer gegebenenfalls nachweisen muss, dass der ursprüngliche Mangel schon beim Kauf vorhanden war.


Für Kaufverträge ab dem 31. Juli 2026 kommt eine interessante Neuerung hinzu.


Reparatur gewählt? Dann kann sich die Gewährleistung um zwölf Monate verlängern


Stell dir vor, du kaufst im August 2026 eine Waschmaschine. Einige Monate später tritt ein Mangel auf und du kannst im Rahmen der Gewährleistung zwischen Reparatur und Ersatzlieferung wählen. Entscheidest du dich für die Reparatur, verlängert sich die Verjährungsfrist für deine Mängelansprüche einmalig um zwölf Monate.


Aus den normalerweise zwei Jahren können damit drei Jahre werden. Das gilt allerdings nur für Kaufverträge, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen wurden. Hast du dein Gerät vorher gekauft, bekommst du diese zusätzliche Frist nicht nachträglich.

Die Verbraucherzentrale fasst die neuen Regeln zur Reklamation ebenfalls zusammen.


Wichtig ist noch etwas: Die zwölf zusätzlichen Monate verlängern nicht die sogenannte Beweislastumkehr. Diese bleibt bei zwölf Monaten ab Erhalt der Ware.


Gewährleistung und Recht auf Reparatur sind zwei verschiedene Dinge


Die Begriffe klingen ähnlich, betreffen aber unterschiedliche Situationen. Bei einem Gewährleistungsfall ist grundsätzlich der Verkäufer dein Ansprechpartner. Die Nacherfüllung ist für dich kostenlos. Dazu gehören auch notwendige Transport-, Arbeits- und Materialkosten.


Das neue Recht auf Reparatur richtet sich dagegen an den Hersteller und kann auch dann interessant werden, wenn die Gewährleistung nicht greift.


Ein Beispiel ist ein selbst verursachter Schaden. Fällt dir dein Smartphone herunter und geht dabei kaputt, ist das normalerweise kein Mangel, für den der Verkäufer im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung einstehen muss.

Bei bestimmten Produktgruppen kannst du dich mit deinem Reparaturwunsch trotzdem an den Hersteller wenden.

Kostenlos muss diese Reparatur allerdings nicht sein.


Welche Geräte müssen Hersteller reparieren?


Das neue Recht gilt nicht automatisch für jeden Gegenstand mit einem Stecker.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale umfasst es derzeit unter anderem:


  • Waschmaschinen
  • Wäschetrockner
  • Geschirrspüler
  • Kühlschränke und andere Kühlgeräte
  • Fernseher und Monitore
  • Smartphones
  • Tablets
  • schnurlose Telefone


Auch Staubsauger und Saugroboter fallen unter die neuen Anforderungen zur Reparierbarkeit. Bei ihnen gibt es derzeit allerdings noch keine ausdrückliche Verpflichtung des Herstellers, Ersatzteile über einen bestimmten Zeitraum vorzuhalten.

Weitere Produktgruppen sollen künftig hinzukommen.


Muss der Hersteller mein Gerät kostenlos reparieren?


Nein. Genau das ist einer der Punkte, bei denen das „Recht auf Reparatur“ schnell falsch verstanden wird.

Der Hersteller darf für die Reparatur Geld verlangen. Der Preis muss allerdings angemessen sein und darf Verbraucher nicht davon abschrecken, ihren Reparaturanspruch überhaupt zu nutzen.


Darin dürfen unter anderem Materialkosten, Arbeitskosten und ein Gewinn für den Hersteller enthalten sein.

Hersteller müssen außerdem Informationen zu typischen Reparaturpreisen bereitstellen. So sollst du besser abschätzen können, ob sich die Reparatur für dich lohnt.


Innerhalb eines berechtigten Gewährleistungsfalls sieht die Sache anders aus. Dort ist der Verkäufer für die kostenlose Nacherfüllung zuständig.


Lass dich deshalb bei einem Gewährleistungsfall nicht vorschnell mit dem Satz „Wenden Sie sich bitte an den Hersteller“ abspeisen.


Wie lange müssen Ersatzteile verfügbar sein?


Auch bei Ersatzteilen gibt es keine einzige Frist, die für sämtliche Geräte gilt. Für Smartphones müssen Hersteller bestimmte Ersatzteile beispielsweise sieben Jahre lang vorhalten. Bei Waschmaschinen können es je nach Ersatzteil bis zu zehn Jahre sein.


Entscheidend ist dabei nicht dein persönliches Kaufdatum. Die Frist orientiert sich daran, wann das letzte Exemplar des jeweiligen Modells in Verkehr gebracht wurde.


Auch die Lieferzeiten sind geregelt. Bei Smartphones und Tablets müssen bestimmte Ersatzteile beispielsweise innerhalb von fünf oder zehn Arbeitstagen geliefert werden. Bei verschiedenen Haushaltsgroßgeräten gelten andere Fristen.

Eine ausführliche Übersicht der jeweiligen Produktgruppen und Zeiträume findest du bei der Verbraucherzentrale zum Recht auf Reparatur.


Darf auch eine freie Werkstatt mein Gerät reparieren?


Du musst dein defektes Gerät nicht grundsätzlich beim Hersteller reparieren lassen. Auch unabhängige Werkstätten und Repair-Cafés kommen infrage. Gerade deshalb ist die Verfügbarkeit von Ersatzteilen wichtig. Ohne passende Teile kann schließlich auch die beste Werkstatt wenig ausrichten.


Bei einem Gewährleistungsfall solltest du allerdings nicht einfach selbst eine Werkstatt beauftragen und anschließend die Rechnung an den Händler schicken. Dort gelten die Regeln der gesetzlichen Nacherfüllung und der Verkäufer muss die Gelegenheit bekommen, den Mangel zu beheben.


Was passiert, wenn die Reparatur beim Hersteller nicht funktioniert?


Auch dafür gibt es Regeln. Funktioniert das Gerät nach einer Reparatur im Rahmen des neuen Reparaturanspruchs weiterhin nicht richtig, kannst du erneut eine Reparatur verlangen.


Verweigert der Hersteller die weitere Reparatur, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Reparatur durch einen anderen Anbieter infrage kommen. Die Kosten können dann vom Hersteller zurückverlangt werden.


Alternativ kann je nach Situation eine teilweise Erstattung der bereits gezahlten Reparaturkosten möglich sein.


Was ist mit Geräten, die ich schon vor dem 31. Juli gekauft habe?


Hier müssen wir zwei Dinge trennen. Die Verlängerung der Gewährleistungsfrist um zwölf Monate bei einer gewählten Reparatur gilt nur für Kaufverträge ab dem 31. Juli 2026.


Das neue Reparaturrecht gegenüber Herstellern kann dagegen auch ältere Geräte betreffen. Entscheidend sind die jeweilige Produktgruppe und die dafür geltenden Fristen.


Ein Smartphone wird also nicht automatisch vom Reparaturrecht ausgeschlossen, nur weil du es beispielsweise 2025 gekauft hast.


Garantie ist nochmal etwas anderes


Dann wäre da noch die Garantie, damit das Begriffschaos komplett ist. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers. Der Anbieter kann selbst festlegen, wie lange sie gilt und welche Schäden oder Defekte abgedeckt sind.


Die gesetzliche Gewährleistung besteht dagegen unabhängig davon, ob dir jemand eine zusätzliche Garantie anbietet.

Wenn ein Gerät kaputtgeht, lohnt sich deshalb zuerst die Frage: Greift meine gesetzliche Gewährleistung?

Ist das nicht der Fall, kannst du prüfen, ob eine Garantie besteht oder das neue Recht auf Reparatur für dein Gerät infrage kommt.


Fazit: Reparieren kann sich jetzt doppelt lohnen


Seit dem 31. Juli 2026 haben Verbraucher bei defekten Geräten zusätzliche Möglichkeiten. Für bestimmte Produkte gibt es einen Reparaturanspruch gegenüber dem Hersteller, der auch außerhalb eines klassischen Gewährleistungsfalls interessant sein kann.


Besonders spannend ist die Änderung für neue Käufe: Hast du einen Kaufvertrag ab dem 31. Juli 2026 geschlossen und entscheidest dich innerhalb der Gewährleistung für eine Reparatur statt für ein Ersatzgerät, verlängert sich die Frist für deine Mängelansprüche einmalig um zwölf Monate.


Bevor eine kaputte Waschmaschine, ein Smartphone oder ein anderes Elektrogerät ersetzt wird, lohnt sich deshalb ein kurzer Rechte-Check.



Vielleicht muss das Gerät doch noch nicht zum Elektroschrott. Und möglicherweise muss dein Geldbeutel auch nicht gleich mit.

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Die harten Kerle: Frostharte Blumen für deinen Balkon Wenn du jetzt schon für leuchtende Farbtupfer sorgen willst, greifst du am besten zu den klassischen Frühblühern. Diese Pflanzen besitzen einen eingebauten Frostschutz in ihren Zellen und trotzen auch kalten Nächten mit Bravour. Besonders beliebt sind Hornveilchen und Stiefmütterchen. Du kannst diese fleißigen Blüher in unzähligen Farben kombinieren, von tiefem Violett über leuchtendes Gelb bis hin zu zarten Pastelltönen. Ein faszinierendes Phänomen bei diesen Blumen: Bei starkem Frost lassen sie kurzzeitig die Köpfe hängen und sehen fast ein bisschen jämmerlich aus. Doch keine Sorge, das ist ein natürlicher Schutzmechanismus. Sobald die Sonne die Erde erwärmt, pumpen sie wieder Wasser in ihre Stängel und richten sich stolz auf. Diese Pflanzen vertragen Frost im März besonders gut: Hornveilchen und Stiefmütterchen: Die absoluten Allrounder für jeden Balkonkasten. Sie blühen unermüdlich bis weit in den Mai hinein. Zwiebelblumen im Topf: Narzissen, Tulpen und Hyazinthen bringen Struktur und Höhe in deine Gefäße. Lenzrosen (Helleborus): Diese eleganten Schönheiten lieben die Kälte und wirken besonders edel in Einzelkooperation mit Moos. Gänseblümchen (Bellis): Die gefüllten Zuchtformen sind robust und versprühen einen nostalgischen Charme. Vergissmeinnicht: Mit ihrem zarten Blau bilden sie einen tollen Kontrast zu gelben Narzissen. Zwiebelblumen im Topf sind jetzt deine idealen Begleiter, wenn du sofort Ergebnisse sehen willst. Ob strahlend gelbe Osterglocken oder duftende Hyazinthen: Diese Pflanzen bringen sofort echte Frühlingsgefühle auf deinen Balkon. Achte beim Kauf darauf, dass die Knospen noch geschlossen oder erst leicht geöffnet sind. So hast du besonders lange Freude an der Entwicklung der Blütenpracht und siehst jeden Tag einen neuen Fortschritt. Ab wann dürfen Pflanzen auf den Balkon? Die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt beschäftigt jeden Hobbygärtner jedes Jahr aufs Neue. Grundsätzlich gilt: Die Natur gibt das Tempo vor. Du beobachtest am besten den Wetterbericht für die kommenden drei bis fünf Tage. Wenn kein massiver Wintereinbruch mit zweistelligen Minusgraden droht, dürfen die oben genannten Sorten raus. Du gewöhnst deine neuen Frühlingsblüher für den Balkon am besten schrittweise an die frische Luft. Wenn du ganz sichergehen willst, stellst du sie anfangs nur tagsüber raus und holst sie bei angekündigtem strengem Frost nachts noch einmal kurz in den geschützten Hausflur. Ein bewährter Trick ist auch das Vlies: Wenn eine besonders kalte Nacht droht, deckst du deine Kästen einfach mit einem Gartenvlies oder einer alten Decke ab. Das hält die Bodenwärme im Topf und schützt die empfindlichen Blütenblätter vor Eiskristallen. Kräuterküche unter freiem Himmel: Winterharte Kräuter auf dem Balkon Nicht nur Blumen ziehen jetzt ein, auch für dein leibliches Wohl kannst du im März bereits sorgen. Viele Kräuter sind echte Überlebenskünstler und halten kühle Temperaturen problemlos aus, solange sie keine Staunässe abbekommen. Heimische, winterharte Kräuter auf dem Balkon sind jetzt ein Muss, wenn du direkt mit der Ernte für frische Quarkpeisen oder Salate beginnen willst. Der große Vorteil von Kräutern im März: Sie wachsen zwar langsamer als im Hochsommer, sind dafür aber viel aromatischer und weniger anfällig für Schädlinge wie Blattläuse. Du nutzt die kühle Phase, um die Pflanzen kräftig werden zu lassen, bevor die große Hitze kommt. Diese Kräuter überstehen die kühlen Märznächte: Schnittlauch: Er ist einer der Ersten, der bei den ersten Sonnenstrahlen kräftig aus der Erde treibt. Er ist absolut frosthart. Petersilie: Sie verträgt kühle Temperaturen ohne Probleme, mag es aber nicht, wenn sie im Wasser steht. Minze: Einmal eingepflanzt, ist sie kaum aufzuhalten. Auch frostige Nächte steckt sie locker weg. Zitronenmelisse: Robust und pflegeleicht, liefert sie dir die Basis für deinen ersten frischen Frühlings-Tee auf dem Balkon. Salbei und Thymian: Diese mediterranen Vertreter sind oft winterhart, sofern sie schon etwas älter und verholzt sind. Frisch gekaufte Jungpflanzen aus dem Supermarkt solltest du hingegen noch etwas schützen. Balkon bepflanzen: Tipps für den perfekten Start Beim Balkon-Bepflanzen im März beachtest du am besten ein paar einfache Regeln, damit deine Mühe belohnt wird. Ein häufiger Fehler ist das Übergießen. Da es im März noch oft regnet und die Sonne noch nicht die Kraft des Hochsommers hat, verdunstet das Wasser viel langsamer. Du gießt deine Pflanzen also eher mäßig und fühlst immer erst mit dem Finger nach, ob die Erde wirklich trocken ist. Eine gute Drainage im Topf ist jetzt Gold wert. Wenn das Wasser im Topf gefriert, dehnen sich die Wurzeln aus und können Schaden nehmen. Achte darauf, dass überschüssiges Wasser immer gut ablaufen kann. Tonscherben über dem Abflussloch oder eine Schicht Blähton am Boden des Gefäßes verhindern, dass deine Pflanzen "nasse Füße" bekommen und bei Frost im Eisblock feststecken. Die Gestaltung: Farbe bekennen gegen das Grau Du kannst den März nutzen, um mit verschiedenen Texturen zu spielen. Da das Angebot an blühenden Pflanzen noch begrenzt ist, arbeitest du am besten mit Blattschmuckpflanzen. Silberblatt (Senecio) oder Efeu sind wunderbare Partner für deine Frühlingsblüher im Balkonkasten. Das silbrige Laub des Silberblatts glitzert bei Reif wunderschön und bildet einen tollen Rahmen für die bunten Hornveilchen. Ein weiterer Tipp für dich: Nutze die unterschiedlichen Höhen. Setze große Narzissen in den Hintergrund oder in die Mitte des Topfes und rahme sie mit niedrigen Primeln oder Stiefmütterchen ein. So wirkt dein Balkon direkt üppig und professionell gestaltet. Primeln sind übrigens wunderbare Farbtupfer, aber sie sind etwas durstiger als Stiefmütterchen. Du platzierst sie am besten dort, wo du sie beim Gießen gut erreichst. Zusammenfassung für deinen Frühlingsstart Du siehst, der März bietet dir trotz kühler Nächte schon jede Menge Möglichkeiten. Wenn du dich an die robusten Klassiker hältst, kannst du eigentlich nichts falsch machen. Deine Auswahl an frostharten Blumen sorgt dafür, dass du dich jeden Morgen beim Blick aus dem Fenster über ein Stück Natur freuen kannst. Gönne deinen Pflanzen hochwertige Erde und einen sonnigen bis halbschattigen Platz. Die Sonne im März ist zwar noch nicht heiß, aber sie reicht völlig aus, um die Blütenbildung anzuregen. Wenn du dann noch die winterharten Kräuter für deinen Balkon einplanst, hast du die perfekte Mischung aus Optik und Nutzen geschaffen.  Genieße die Zeit beim Pflanzen und das wunderbare Gefühl, wenn unter deinen Händen das erste frische Grün der Saison entsteht. Der Frühling wartet nicht auf den Mai – er beginnt genau jetzt auf deinem Balkon, wenn du ihn lässt.
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