Handy oder Saugroboter kaputt? Diese neuen Rechte gelten jetzt
Dein Handy hat einen Defekt? Es gibt neue Regeln!

Das Smartphone fällt herunter, die Waschmaschine streikt oder der Saugroboter gibt seinen Geist auf. Seit Ende Juli 2026 haben Verbraucher bei vielen Geräten neue Rechte. Wer sich innerhalb der Gewährleistung für eine Reparatur entscheidet, kann sogar zwölf zusätzliche Monate Gewährleistung bekommen.
Seit Ende Juli gilt ein neues Recht auf Reparatur
Ein kaputtes Elektrogerät bedeutete bisher häufig: Reparatur zu teuer, Ersatzteile schwer erhältlich und am Ende wird doch etwas Neues gekauft.
Seit dem 31. Juli 2026 gelten in Deutschland neue Regeln, die Reparaturen attraktiver machen sollen. Dafür wurde die europäische Richtlinie zum Recht auf Reparatur in deutsches Recht umgesetzt. Das neue Recht auf Reparatur erklärt die Verbraucherzentrale ausführlich.
Neu ist unter anderem ein direkter Reparaturanspruch gegenüber dem Hersteller für bestimmte Produkte. Zusätzlich wurden die Regeln zur gesetzlichen Gewährleistung geändert.
Beides solltest du auseinanderhalten. Denn eine Reparatur im Rahmen der Gewährleistung und das neue Recht auf Reparatur sind nicht dasselbe.
Gerät innerhalb von zwei Jahren kaputt? Dann ist zuerst der Verkäufer wichtig
Geht ein neu gekauftes Gerät innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist kaputt, solltest du zunächst prüfen, ob du deine Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer nutzen kannst.
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt bei Neuware grundsätzlich zwei Jahre. Sie betrifft Mängel, deren Ursache bereits bei der Übergabe vorhanden war.
Zeigt sich der Fehler innerhalb der ersten zwölf Monate, wird grundsätzlich vermutet, dass die Ursache bereits bei Übergabe vorlag. Danach kann es schwieriger werden, weil der Käufer gegebenenfalls nachweisen muss, dass der ursprüngliche Mangel schon beim Kauf vorhanden war.
Für Kaufverträge ab dem 31. Juli 2026 kommt eine interessante Neuerung hinzu.
Reparatur gewählt? Dann kann sich die Gewährleistung um zwölf Monate verlängern
Stell dir vor, du kaufst im August 2026 eine Waschmaschine. Einige Monate später tritt ein Mangel auf und du kannst im Rahmen der Gewährleistung zwischen Reparatur und Ersatzlieferung wählen. Entscheidest du dich für die Reparatur, verlängert sich die Verjährungsfrist für deine Mängelansprüche einmalig um zwölf Monate.
Aus den normalerweise zwei Jahren können damit drei Jahre werden. Das gilt allerdings nur für Kaufverträge, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen wurden. Hast du dein Gerät vorher gekauft, bekommst du diese zusätzliche Frist nicht nachträglich.
Die Verbraucherzentrale fasst die neuen Regeln zur Reklamation ebenfalls zusammen.
Wichtig ist noch etwas: Die zwölf zusätzlichen Monate verlängern nicht die sogenannte Beweislastumkehr. Diese bleibt bei zwölf Monaten ab Erhalt der Ware.
Gewährleistung und Recht auf Reparatur sind zwei verschiedene Dinge
Die Begriffe klingen ähnlich, betreffen aber unterschiedliche Situationen. Bei einem Gewährleistungsfall ist grundsätzlich der Verkäufer dein Ansprechpartner. Die Nacherfüllung ist für dich kostenlos. Dazu gehören auch notwendige Transport-, Arbeits- und Materialkosten.
Das neue Recht auf Reparatur richtet sich dagegen an den Hersteller und kann auch dann interessant werden, wenn die Gewährleistung nicht greift.
Ein Beispiel ist ein selbst verursachter Schaden. Fällt dir dein Smartphone herunter und geht dabei kaputt, ist das normalerweise kein Mangel, für den der Verkäufer im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung einstehen muss.
Bei bestimmten Produktgruppen kannst du dich mit deinem Reparaturwunsch trotzdem an den Hersteller wenden.
Kostenlos muss diese Reparatur allerdings nicht sein.
Welche Geräte müssen Hersteller reparieren?
Das neue Recht gilt nicht automatisch für jeden Gegenstand mit einem Stecker.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale umfasst es derzeit unter anderem:
- Waschmaschinen
- Wäschetrockner
- Geschirrspüler
- Kühlschränke und andere Kühlgeräte
- Fernseher und Monitore
- Smartphones
- Tablets
- schnurlose Telefone
Auch Staubsauger und Saugroboter fallen unter die neuen Anforderungen zur Reparierbarkeit. Bei ihnen gibt es derzeit allerdings noch keine ausdrückliche Verpflichtung des Herstellers, Ersatzteile über einen bestimmten Zeitraum vorzuhalten.
Weitere Produktgruppen sollen künftig hinzukommen.
Muss der Hersteller mein Gerät kostenlos reparieren?
Nein. Genau das ist einer der Punkte, bei denen das „Recht auf Reparatur“ schnell falsch verstanden wird.
Der Hersteller darf für die Reparatur Geld verlangen. Der Preis muss allerdings angemessen sein und darf Verbraucher nicht davon abschrecken, ihren Reparaturanspruch überhaupt zu nutzen.
Darin dürfen unter anderem Materialkosten, Arbeitskosten und ein Gewinn für den Hersteller enthalten sein.
Hersteller müssen außerdem Informationen zu typischen Reparaturpreisen bereitstellen. So sollst du besser abschätzen können, ob sich die Reparatur für dich lohnt.
Innerhalb eines berechtigten Gewährleistungsfalls sieht die Sache anders aus. Dort ist der Verkäufer für die kostenlose Nacherfüllung zuständig.
Lass dich deshalb bei einem Gewährleistungsfall nicht vorschnell mit dem Satz „Wenden Sie sich bitte an den Hersteller“ abspeisen.
Wie lange müssen Ersatzteile verfügbar sein?
Auch bei Ersatzteilen gibt es keine einzige Frist, die für sämtliche Geräte gilt. Für Smartphones müssen Hersteller bestimmte Ersatzteile beispielsweise sieben Jahre lang vorhalten. Bei Waschmaschinen können es je nach Ersatzteil bis zu zehn Jahre sein.
Entscheidend ist dabei nicht dein persönliches Kaufdatum. Die Frist orientiert sich daran, wann das letzte Exemplar des jeweiligen Modells in Verkehr gebracht wurde.
Auch die Lieferzeiten sind geregelt. Bei Smartphones und Tablets müssen bestimmte Ersatzteile beispielsweise innerhalb von fünf oder zehn Arbeitstagen geliefert werden. Bei verschiedenen Haushaltsgroßgeräten gelten andere Fristen.
Eine ausführliche Übersicht der jeweiligen Produktgruppen und Zeiträume findest du bei der Verbraucherzentrale zum Recht auf Reparatur.
Darf auch eine freie Werkstatt mein Gerät reparieren?
Du musst dein defektes Gerät nicht grundsätzlich beim Hersteller reparieren lassen. Auch unabhängige Werkstätten und Repair-Cafés kommen infrage. Gerade deshalb ist die Verfügbarkeit von Ersatzteilen wichtig. Ohne passende Teile kann schließlich auch die beste Werkstatt wenig ausrichten.
Bei einem Gewährleistungsfall solltest du allerdings nicht einfach selbst eine Werkstatt beauftragen und anschließend die Rechnung an den Händler schicken. Dort gelten die Regeln der gesetzlichen Nacherfüllung und der Verkäufer muss die Gelegenheit bekommen, den Mangel zu beheben.
Was passiert, wenn die Reparatur beim Hersteller nicht funktioniert?
Auch dafür gibt es Regeln. Funktioniert das Gerät nach einer Reparatur im Rahmen des neuen Reparaturanspruchs weiterhin nicht richtig, kannst du erneut eine Reparatur verlangen.
Verweigert der Hersteller die weitere Reparatur, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Reparatur durch einen anderen Anbieter infrage kommen. Die Kosten können dann vom Hersteller zurückverlangt werden.
Alternativ kann je nach Situation eine teilweise Erstattung der bereits gezahlten Reparaturkosten möglich sein.
Was ist mit Geräten, die ich schon vor dem 31. Juli gekauft habe?
Hier müssen wir zwei Dinge trennen. Die Verlängerung der Gewährleistungsfrist um zwölf Monate bei einer gewählten Reparatur gilt nur für Kaufverträge ab dem 31. Juli 2026.
Das neue Reparaturrecht gegenüber Herstellern kann dagegen auch ältere Geräte betreffen. Entscheidend sind die jeweilige Produktgruppe und die dafür geltenden Fristen.
Ein Smartphone wird also nicht automatisch vom Reparaturrecht ausgeschlossen, nur weil du es beispielsweise 2025 gekauft hast.
Garantie ist nochmal etwas anderes
Dann wäre da noch die Garantie, damit das Begriffschaos komplett ist. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers. Der Anbieter kann selbst festlegen, wie lange sie gilt und welche Schäden oder Defekte abgedeckt sind.
Die gesetzliche Gewährleistung besteht dagegen unabhängig davon, ob dir jemand eine zusätzliche Garantie anbietet.
Wenn ein Gerät kaputtgeht, lohnt sich deshalb zuerst die Frage: Greift meine gesetzliche Gewährleistung?
Ist das nicht der Fall, kannst du prüfen, ob eine Garantie besteht oder das neue Recht auf Reparatur für dein Gerät infrage kommt.
Fazit: Reparieren kann sich jetzt doppelt lohnen
Seit dem 31. Juli 2026 haben Verbraucher bei defekten Geräten zusätzliche Möglichkeiten. Für bestimmte Produkte gibt es einen Reparaturanspruch gegenüber dem Hersteller, der auch außerhalb eines klassischen Gewährleistungsfalls interessant sein kann.
Besonders spannend ist die Änderung für neue Käufe: Hast du einen Kaufvertrag ab dem 31. Juli 2026 geschlossen und entscheidest dich innerhalb der Gewährleistung für eine Reparatur statt für ein Ersatzgerät, verlängert sich die Frist für deine Mängelansprüche einmalig um zwölf Monate.
Bevor eine kaputte Waschmaschine, ein Smartphone oder ein anderes Elektrogerät ersetzt wird, lohnt sich deshalb ein kurzer Rechte-Check.
Vielleicht muss das Gerät doch noch nicht zum Elektroschrott. Und möglicherweise muss dein Geldbeutel auch nicht gleich mit.









